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   BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 2/22 R   

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BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 2/22 R (https://dejure.org/2024,2637)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2024 - B 12 KR 2/22 R (https://dejure.org/2024,2637)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - B 12 KR 2/22 R (https://dejure.org/2024,2637)
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Sonstiges (2)

  • Bundessozialgericht (Verfahrensmitteilung)

    Ist die Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld mit Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 GG vereinbar?

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    C. K.. ./. 1. AOK Baden-Württemberg, 2. Pflegekasse bei der AOK Baden-WürttembergDie Klägerin war seit 2014 wegen eines die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigenden Einkommens bei der beklagten Krankenkasse ...

    Versicherungs- und Beitragsrecht - Kranken- und Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Ehegatteneinkommen - Elterngeldbezug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - L 5 KR 405/21
    Die Vorschrift des § 2 Abs. 4 BVGsSz verstoße zudem gegen § 240 Abs. 2 S. 2 SGB V. Die Frage der Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen habe auch grundsätzliche Bedeutung, wie das derzeitig anhängige Revisionsverfahren B 12 KR 2/22 R zeige.

    Aus dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren B 12 KR 2/22 R lässt sich für den Kläger kein günstigeres Ergebnis ableiten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - L 5 KR 405/21
    Die Vorschrift des § 2 Abs. 4 BVGsSz verstoße zudem gegen § 240 Abs. 2 S. 2 SGB V. Die Frage der Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen habe auch grundsätzliche Bedeutung, wie das derzeitig anhängige Revisionsverfahren B 12 KR 2/22 R zeige.

    Aus dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren B 12 KR 2/22 R lässt sich für den Kläger kein günstigeres Ergebnis ableiten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - L 11 KR 547/21

    Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und

    e) Eine Nichtanwendung des § 2 Abs. 4 BeitrVerfGrsSz wegen Verstoßes gegen Verfassungsrecht kommt nicht in Betracht (so jedoch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2022 - L 11 KR 1922/21 - juris-Rn. 42, die zugelassene Revision ist anhängig unter B 12 KR 2/22 R).
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